- Akkreditivbetrag
- mсумма аккредитива
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Akkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia
Dokumentenakkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia
L/C — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia
Letter of Credit — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia
Nachsichtakkreditiv — Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben, engl. letter of credit (L/C)) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen. Inhaltsverzeichnis 1 Dokumenten Akkreditiv 1.1 Das Dokumenten Akkreditiv als Instrument der… … Deutsch Wikipedia
übertragbares Akkreditiv — 1. Begriff: Beim ü.A. ist der Akkreditivbegünstigte (der sog. Erstbegünstigte) berechtigt, die – je nach Akkreditivart – zur Zahlung, zur Übernahme einer Verpflichtung zur hinausgeschobenen Zahlung, zur Akzeptleistung oder zur Negoziierung… … Lexikon der Economics
Sichtzahlungsakkreditiv — Sichtakkreditiv. Der Akkreditivbegünstigte erhält den Akkreditivbetrag bei Sicht ausbezahlt, d.h. im Gegenzug zur Aufnahme der von ihm eingereichten Dokumente durch die als Zahlstelle des Akkreditivs eingesetzte Bank. Vgl. auch ⇡ Akkreditiv … Lexikon der Economics